Unsere Beratungs­maxime

Die Trennung von Ehepartnern als auch von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften nach familienrechtlichen Vorschriften, Fragen des Unterhalts und weiterer Folgesachen unter Wahrung von Respekt und Anstand ist oberste Beratungsmaxime. Dabei spielen so genannte „Folgesachen“ wie Unterhalt, Zugewinn und insbesondere das Kindeswohl eine hervorzuhebende Rolle.

Die Beratung umfasst auch eingetragene und nicht eingetragene Lebensgemeinschaften.
In allen familienrechtlichen Belangen spielen für die Beratung, bei aller Emotionalität, wirtschaftliche Überlegungen eine maßgebliche Grundlage.