Hans-Heinrich Harrfeldt
Tätigkeitsbereiche
Hans-Heinrich Harrfeldt ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht, insbesondere Wirtschafts- und Steuerstrafsachen. Eng verbunden mit diesen Bereichen ist das Arbeitgeberstrafrecht, das ebenfalls zu seinen Haupttätigkeitsfeldern gehört.
Herr Harrfeldt ist zudem Ansprechpartner für das Kapitalstraf- und Revisionsrecht. Hierbei ist insbesondere zu erwähnen, dass die Revision zu dem bekannten „Katzenkönigfall“ BGH vom 15.09.1988, 4 StR 352/88, von Herrn Harrfeldt verfasst wurde.
Darüber hinaus ist Herr Harrfeldt Anwalt für Gesellschafts- und Erbrecht sowie Familienrecht. Als langjähriger Strafverteidiger in Bochum und gleichzeitig genauer Kenner verschiedener angrenzender Rechtsgebiete ist er regelmäßiger Ansprechpartner für fachübergreifende juristische Beratungen. Gerne berät Hans-Heinrich Harrfeldt auch Sie zu Ihrem Anliegen und vertritt Sie juristisch.
Lebenslauf
- 1955 geboren in Bochum
- Studium an der Ruhr-Universität Bochum und an der Ludwig-Maximilians-Universität zu München
- 1987 Zulassung als Rechtsanwalt
- Danach als Anwalt in der Kanzlei Täuber & Leipold in Bochum tätig
- 1988 Gründung einer eigenen Kanzlei in Bochum
Mitgliedschften
Eine Wahrheit ist erst dann eine Wahrheit, wenn sie auch dem zweiten Blick standhält.
Kontaktinformation
Telefon: +49 (0)234 300 555
Fax: +49 (0)234 347 34
E/Mail: harrfeldt@kanzleiwache.de
KANZLEIwache
Hans-Heinrich Harrfeldt
Lindengraben 11
44803 Bochum